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Energieausweis Drucken E-Mail

EnergieausweisZiel des Energieausweises ist es, Mietern oder Käufern von Häusern eine übersichtliche Entscheidungshilfe zu geben, mit welchen Energiekosten man nach dem Kauf bzw. dem Unterschreiben des Mietvertrags denn zu rechnen hat. Dazu wurde ein Energielabel entwickelt, welches ähnlich wie das schon bekannte Label bei Elektrogeräten funktioniert. Das Label ist mehrfarbig, rot heißt Energiefresser und grün heißt Energiesparer. Wie bei den Energiesparlampen. Diesen Ausweis muss der Verkäufer bzw. Vermieter bereit stellen.

Daher braucht also nicht jeder Hausbesitzer diesen Pass, sondern nur derjenige, der eine Wohnung oder ein Gebäude neu vermieten oder verkaufen will. Selbstverständlich auch derjenige, der ein Haus baut oder umfangreich modernisiert.

Es gibt 2 grundsätzliche Methoden, sich ein Bild über den Energiezustand eines Gebäudes zu machen:

  1. Man kann sich das Gebäude genau ansehen, dann überlegt man sich, wie viel Wärme wohl durch die Wände nach außen verloren geht, aus welchem Baustoff und wie dick diese sind, dann verschafft man sich eine Überblick über die Heiztechnik, also wie alt ist die Heizung und wie viel Brennstoff wird verfeuert und schließlich erfasst man noch, wie viele Menschen denn in diesem Haus leben und wie denn deren Heizgewohnheiten so sind. Als letztes wird noch der Energiebedarf auf einen Quadratmeter herunter gerechnet.

    Das ist natürlich jetzt stark vereinfacht und dauert in der freien Natur mehrere Stunden.
    Dieses Dokument nennt sich "Bedarfsausweis".
  2. Viel einfacher und schneller ist es natürlich, wenn man hergeht und sich ausrechnet wie viel Quadratmeter vorhanden sind, den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre aufschreibt und dann ausrechnet, wie viel Brennstoff dann pro Quadratmeter verbraucht wurde.
    Dieses Schreiben nennt sich dann "Verbrauchsausweis".

Nachteil des Verbrauchsausweises: Er gibt nicht unbedingt das wieder, was der Mieter / Käufer wissen will. In einem Sechsfamilienhaus mag das mit etwas Glück ja noch in etwa realistische Ergebnisse liefern, aber bei kleineren Wohneinheiten ist der Käuferfrust vorprogrammiert. Paradebeispiel ist dafür meine eigene Mutter, die lebt allein in ihrem Häuschen und heizt eigentlich nur Wohn- und Esszimmer. Das Bad wird nur samstags - am Badetag - geheizt. Sie braucht 2500 Liter Öl im Jahr und liegt verbrauchsmäßig im besseren Drittel.

Nur, wenn da jetzt eine junge Familie mit ihren 2 Kindern einzieht, die werden erst die Ohren an- und anschließend eine Decke umlegen, weil der Heizölverbrauch auf einmal 2 Drittel höher ist, weil die schließlich auch die Kinderzimmer heizen werden. Daher ist beim Ausweis auf Bedarfsbasis die Vergleichsmöglichkeit zwischen den Gebäuden wesentlich besser, weil hier das Gebäude betrachtet wird und nicht die Heizgewohnheiten der Bewohner.

Allgemeines zum Energieausweis

Erfolgreiche Markteinführungskampagne

Nachdem die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einen bundesweit einsetzbaren Energieausweis für Wohngebäude entwickelt und im Feldversuch erprobt hat, fördert sie nun aktiv seine Markteinführung. Unter anderem können sich Aussteller des Energieausweises bei Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation in eine zentrale Datenbank eintragen lassen.
Haus- und Wohnungseigentümer, die im Internet auf die Datenbank zugreifen, finden so den Energieausweis-Aussteller in ihrer Nähe. Die Datenbank umfasst bundesweit bereits mehr als 18.000 Einträge.

Im Feldversuch wurde nach Aussagen der dena in mehr als 65% der Fälle die Software 'Energieberater' benutzt. Durchschnittlich beantragen ca. 500 neue Aussteller pro Woche eine Registrierung.
Sie alle arbeiten mit dem von der dena entwickelten Energieausweis, der, sobald eine gesetzliche
Regelung (EnEV 2006) vorliegt, an diese angepasst wird. Die bis dahin ausgestellten Ausweise sollen Gültigkeit behalten.

Ferner bietet die dena unter dem Titel „Der Energieausweis für Gebäude“ eine Broschüre mit allen relevanten Informationen zum Gebäudeenergieausweis an.

Energieausweis für Europa

Europaweites Energieprofil von Gebäuden

Die "Richtlinie 2002/91/EG des Europaeischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist von allen Mitgliedsstaaten in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.

Die EU-Richtlinie sieht für die Mitgliedsstaaten vor:

  • Schaffung von integrativen Bewertungsregeln für Gebäude durch die Mitgliedsstaaten, die auch eine Bewertung der CO2-Emissionen beinhalten können;
  • Energiebedarfs-Grenzwerten für Neubauten;
  • Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien für große neue Gebäude;
  • Energiebedarfs-Grenzwerten für umfassend renovierte große Gebäude;
  • Energiezertifizierung in Form von Energieausweisen für alle Gebäude zur allgemeinen Einsicht;
  • Regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern.
Der Energieausweis wird zu einem wichtigen Instrument in Europa werden. Als Schritt in eine gemeinsame Zukunft hinsichtlich der praktischen Umsetzung darf die feierliche Übergabe des deutschen Energieausweises für das Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel angesehen werden.
 

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